Aktuelle Nachrichten zum Vergaberecht
Anwaltskanzlei
Bernd Niedeggen
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Mit der am 14.11.2022 in Kraft getretenen eForms-Verordnung (Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 der Kommission v. 23.09.2019 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 („elektronische Formulare — eForms“) war den Beschaffern bis zum 24.10.2023 freigestellt worden, ob sie eForms verwenden wollen oder nicht. Ab 25.10.2023 ist die Verwendung von eForms nun aber obligatorisch geworden, d.h. das Amt für Veröffentlichungen akzeptiert ab jetzt keine alten TED-Schema-Bekanntmachungen mehr.
Die für das Inkrafttreten notwendigen Anpassungen des deutschen Vergaberechts waren Gegenstand der Verordnung
zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer
Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen
und an weitere europarechtliche Anforderungen" v. 17.08.2023
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