Aktuelles
An dieser Stelle finden Sie Rechtsprechung und Mitteilungen zu aktuellen Themen aus den Fachbereichen, in denen die Kanzlei schwerpunktmäßig tätig ist.
Anwaltskanzlei
Bernd Niedeggen
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Am 28.03.2020 ist das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27. März 2020 (BGBI. I S. 587) in Kraft getreten, mit dessen Art. 6 ein neuer § 246b in das BauGB eingeführt wird.
Ziel der Ergänzung ist es, planungsrechtliche Erleichterungen bei der Realisierung von Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der Corona-Pandemie zu schaffen. Die neue Regelung ermöglicht (in Anlehnung an die Regelung des § 37 BauGB) für bestimmte Vorhaben, die für gesundheitliche Zwecke zur Versorgung von tatsächlich oder möglicherweise mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Personen dienen, ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften, die der Zulassung solcher Vorhaben andernfalls entgegenstehen würden.
Die Regelung gilt zeitlich befristet bis zum 31.12.2020.
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