Aktuelles
An dieser Stelle finden Sie Rechtsprechung und Mitteilungen zu aktuellen Themen aus den Fachbereichen, in denen die Kanzlei schwerpunktmäßig tätig ist.
Anwaltskanzlei
Bernd Niedeggen
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Am 02.04.2020 sind mit dem Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik vom 25.03.2020 verschiedene Änderungen des bundesdeutschen Vergaberechts in Kraft getreten.
Die Änderungen des Vergaberechts für den Bereich Verteidigung und Sicherheit dienen dazu, den Bedarf für Einsätze und einsatzgleiche Verpflichtungen der Bundeswehr schneller zu decken. Das Änderungsgesetz modifiziert dazu insbesondere die Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), um eine beschleunigte Beschaffung für die militärischen und zivilen Sicherheitsbehörden zu ermöglichen. Vergaberechtlichen Spielräume für eine schnelle Beschaffung sollen im Rahmen der speziellen europarechtlichen Vorgaben für diese Rechtsbereiche konsequenter genutzt werden können.
Mit Einführung der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) im Rahmen der Vergaberechtsmodernisierung in 2016 wurden erstmalig Vorgaben zum Aufbau einer bundesweiten Statistik über die Beschaffungstätigkeit in Deutschland geschaffen. Seither befindet sich die zentrale Vergabestatistik im Aufbau beim Statistischen Bundesamt. Um einen zeitnahen Beginn der Datenerfassung über die Vergabestatistik zu ermöglichen, sind in dem jetzigen Änderungsgesetz verschiedene Anpassungen insbesondere der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) vorgesehen. Sie sollen die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für die Erfassung, Aufbereitung, Auswertung und Bereitstellung der Daten über die öffentliche Beschaffung in Deutschland sicherstellen.
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