Aktuelle Nachrichten zum Vergaberecht
Anwaltskanzlei
Bernd Niedeggen
Magazinstraße 14
D-51147 Köln
Fon: +49 (2203) 29 68 410
Fax: +49 (2203) 29 68 411
Mail: kanzlei[@]niedeggen[.]de
Im Land Berlin ist zum 1. April 2020 auf Grundlage einer Änderung der Ausführungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung (LHO) die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) verbindlich eingeführt worden. Die Einführung war bereits mit Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 14.02.2020 zum Inkrafttreten der novellierten Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung bekannt gemacht worden.
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