Aktuelle Nachrichten zum Vergaberecht
Anwaltskanzlei
Bernd Niedeggen
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Der Europäische Gerichtshof hat die in der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) enthaltene Festlegung von Ober- und Untergrenzen für die Vergütung von Architekten- und Ingenieursleistungen wegen Verstoßes gegen die Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) für nicht mit dem EU-Recht vereinbar erachtet. Eine weitere Anwendung der Regelungen der HOAI zu Mindest- und Höchstsätzen für Planerhonorare als zwingendes Preisrecht ist damit ausgeschlossen. Die Bundesrepublik muss nun insoweit für eine unionsrechtskonforme Neuregelung der HOAI sorgen.
EuGH, Urt. v. 04.07.2019 - C-377/17)
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