Aktuelles
An dieser Stelle finden Sie Rechtsprechung und Mitteilungen zu aktuellen Themen aus den Fachbereichen, in denen die Kanzlei schwerpunktmäßig tätig ist.
Anwaltskanzlei
Bernd Niedeggen
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Die vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeiteten Abschnitte 1 bis 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) wurden am 19.02.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 19.02.2019 B2). Die Veröffentlichung umfasst alle drei Abschnitte der VOB/A, also den 1. Abschnitt (die sog. Basisparagraphen), die VOB/A-EU des 2. Abschnitts bertreffend die EU-Vergabeverfahrenn und die VOB/A-VS des 3. Abschnitts betreffend die Vergabeverfahren im Bereich Verteidigung und Sicherheit.
Auf Bundesebene ist der erste Abschnitt der VOB/A 2019 durch Einführungserlaß des Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) zum 01.03.2019 in Kraft gesetzt worden, außerdem werden die in der VOB/A-Novellierung vorgenommenen Änderungen im Einführungserlaß ausführlich erläutert (BMI-Schreiben v. 20.02.2019).
Auf Landesebene ist der neue 1. Abschnitt bereits seit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger anzuwenden, wenn im betreffenden Landesvergabegesetz und/oder haushaltsrechtlichen Vorschriften ein dynamischer Verweis auf die jeweils gültige Fassung der VOB/A enthalten ist (so z.B. der Fall in NRW, Berlin, Brandenburg (teilw.), Rheinland-Pfalz (teilw.), Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt). Für alle anderen gilt, dass die neuen Vorschriften erst angewendet werden müssen, wenn diese durch gesonderten Anwendungsbefehl (per Gesetz, Verordnung oder Erlass) in Kraft gesetzt werden.
Die Anwendung der Vorschriften der Abschnitte 2 und 3 VOB/A wird durch eine Verweisung in der Vergabeverordnung (VgV) und in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) verbindlich vorgeschrieben. Da die Verordnungen z.Z. jeweils statische Verweisungen auf die VOB/A 2016 enthalten, bedarf es insoweit noch einer Änderung der Verweisungsvorschriften in den beiden Verordnungen, die zur Zeit vorbereitet werden.
Darüber hinaus beabsichtigt der DVA dem Vernehmen nach, im Verlauf des Jahres 2019 neben dem neuen Teil A auch die Teile B und C der VOB in überarbeiteter Form als Gesamtausgabe unter der Bezeichnung VOB 2019 herauszugeben.
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